Nutzen aus Mitarbeitersicht
Die Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit gehört naturgemäß zu den Urtrieben eines jeden Menschen, denn sie sind die höchsten Güter, die er besitzt.
Der Schutz dieser Güter wird allen Menschen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zugesichert. Die Aussage im Artikel 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" bezieht sich auf alle Lebensbereiche, also auch auf das Arbeitsleben. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind somit Grundrechte des Mitarbeiters, welche für ihn die Sicherung seiner ureigensten Interessen bedeuten.
Staatliche und betriebliche Fürsorge über seine Gesundheit und die darauf basierende Sicherung seiner Arbeitsfähigkeit sind Voraussetzungen zur Erfüllung seiner persönlichen Bedürfnisse und zur Sicherung seiner Lebensqualität. Durch aktive Einbindung des Mitarbeiters in die betriebliche Sicherheitsarbeit ergeben sich für ihn darüber hinaus auch unmittelbare Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, woraus letztlich auch mehr Motivation, Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit resultieren.
Motivierte, leistungsbereite und vor allem leistungsfähige Mitarbeiter sind die Träger einer positiven Unternehmenskultur und bilden damit das Fundament für den Erfolg ihres Unternehmens und die Sicherung ihrer Arbeitsplätze.
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