Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter
Auch die Mitarbeiter eines Unternehmens sind nicht eigenverantwortlich zur Erfüllung der Vorschriften gesetzlich verpflichtet. Hier ist es ebenfalls Aufgabe des Unternehmers dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter an der komplexen Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten mitwirken. Beim Aufbau der betrieblichen Organisationsstruktur kann sich der Unternehmer dazu auch begrenzt auf das für ihn geltende Vorschriftenwerk beziehen. So regeln beispielsweise die BGV A1 und das Sozialgesetzbuch VII die Mitwirkungspflicht der Versicherten (pflichtversicherte Mitarbeiter oder freiwillig versicherte Unternehmer).
Pflichten und Verantwortlichkeiten der Personalvertretung
Personalvertreter/Betriebsräte haben neben umfangreichen Mitwirkungsrechten insbesondere die Pflicht, sich für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften einzusetzen. Die Grundlagen für das Tätigwerden der Personalvertreter/ Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz verankert.
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