Pflichten und Verantwortlichkeiten der Führungskräfte
Eigenverantwortliche Pflichten und Verantwortlichkeiten von Führungskräften zur Erfüllung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften werden im deutschen Arbeitsschutzrecht nicht genannt. Vielmehr ist es Aufgabe des Unternehmers, im Rahmen seiner betrieblichen Organisationsstruktur, die Führungskräfte an der Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten zu beteiligen.
Die Regelung der Pflichten und Verantwortlichkeiten erfolgt bei Führungskräften in der Regel bereits über den Arbeitsvertrag. Die weitergehende und detailliertere Beschreibung der Arbeitsschutzpflichten kann zusätzlich formell schriftlich als so genannte Pflichtenübertragung erfolgen. Der rechtliche Rahmen der Pflichtenübertragung wird im Sozialgesetzbuch VII, in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten definiert.
|