Staatliches Arbeitsschutzrecht
Wie bereits in der geschichtlichen Entwicklung des dualen Arbeitsschutzsystems (Kapitel 2.1) beschrieben, gibt es staatliches Arbeitsschutzrecht bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Nach dem heutigen Stand wird der rechtliche Rahmen sowohl für den sozialen als auch für den technischen Arbeitsschutz über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und technische Regeln geschaffen. Diese werden unter anderem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet. Fachlichen Einfluss nehmen dabei die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Länder, Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie die Unfallversicherungsträger.
Auf Grund des Umfanges und der Vielfältigkeit der staatlichen Rechtssetzung werden nachfolgend wiederum lediglich ausgewählte und für das Verständnis des Leitfadens relevante Schriften genannt:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII):
Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Verordnung über Arbeitsstätten
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Mutterschutzgesetz (MuSchG):
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter
Biostoffverordnung (BioStoffV):
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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