Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmers
Um die Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz systematisch organisieren zu können, bedarf es der Festlegung der Pflichten und Verantwortlichkeiten. Dem Wesen des deutschen Arbeitsschutzrechts entsprechend, richtet es sich immer an den Unternehmer bzw. Arbeitgeber als so genannten Normadressaten. Damit wird klargestellt, dass nur der Unternehmer zur Umsetzung und Erfüllung des staatlichen und autonomen Arbeitsschutzrechts der Unfallversicherungsträger verpflichtet ist und dafür die eigene Verantwortung trägt.
Der Unternehmer ist insbesondere zuständig für:
Organisation der Arbeitssicherheit und Ersten Hilfe
Beschaffung der Sicherheitseinrichtungen
Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
Übertragung der Unternehmerpflichten
Bestellung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern
Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
Unterweisung der Mitarbeiter
Kontrolle und Überwachung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen
Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen
Zusammengefasst ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf Ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
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